Das Glück braucht ein Zuhause

Analyse der bevorstehenden Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Ein persönlicher Blick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Das Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik, insbesondere im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Änderungen spiegeln ein wachsendes Bewusstsein für Umweltschutz und Energieeffizienz wider, was für Immobilienbesitzer und -verwalter sowohl Herausforderungen als auch Chancen bietet.

Der neue Standard DIN 18599: Eine Chance für Innovation

Die verpflichtende Einführung der Bilanzierung nach DIN 18599 ab 2024 ist mehr als nur eine bürokratische Anpassung. Sie eröffnet Raum für innovative Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnologien. Dies könnte vorwiegend für jene interessant sein, die in zukunftsorientierte Immobilien investieren möchten. Die genauere Abbildung der Technologien ermöglicht es, gezielter in nachhaltige Lösungen zu investieren, die langfristige Kosteneinsparungen versprechen.

Stärkere Betonung der CO2-Emissionen: Ein Schritt in Richtung Klimabewusstsein

Die Pflicht, Kohlendioxidemissionen in den Energieausweisen anzugeben, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Klimaschutz in den Vordergrund rückt. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Klimaauswirkungen von Immobilien zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Eigentümer könnte dies auch eine Möglichkeit sein, den Wert ihrer Immobilien zu steigern, da umweltbewusste Mieter und Käufer zunehmend nachhaltige Wohnoptionen suchen.

Verschärfte Anforderungen an Neubauten: Eine Herausforderung, die sich lohnt

Die strengeren Anforderungen an Neubauten, insbesondere in Bezug auf Energiebedarf und baulichen Wärmeschutz, könnten zunächst als Hindernis erscheinen. Langfristig gesehen ergeben sich jedoch Vorteile durch geringere Betriebskosten und eine höhere Attraktivität der Immobilien auf dem Markt. Dies könnte vorwiegend für Investoren interessant sein, die in energieeffiziente Neubauten investieren wollen.

Die neuen Vorschriften für bestehende Gebäude erfordern eine sorgfältige Planung und möglicherweise erhebliche Investitionen. Diese Investitionen könnten jedoch langfristig zu einer Wertsteigerung der Immobilien führen und helfen, zukünftige Energiekosten zu senken.

Fazit: Eine Gelegenheit für zukunftsorientierte Investitionen

Zusammenfassend sind die Änderungen im GEG 2024 nicht nur eine Reaktion auf den Klimawandel, sondern bieten auch eine Chance für zukunftsorientierte Investitionen in nachhaltige Immobilien. Für die Immobilienbranche bedeutet dies, sich den Herausforderungen der Nachhaltigkeit zu stellen und diese als Chance zu nutzen, um langfristig erfolgreich zu sein.

Der Wandel im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Ein umfassender Überblick

Einleitung

Mit dem Jahr 2024 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Diese Änderungen werden die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend beeinflussen. Für Immobilienbesitzer und -verwalter ist es daher unerlässlich, sich mit diesen Neuerungen vertraut zu machen.

Neuerungen im Energieausweis

Ab dem 1. Januar 2024 ist für Wohngebäude nur noch die Bilanzierung nach DIN 18599 zulässig. Dieses komplexere Verfahren ermöglicht eine genauere Abbildung moderner Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnologien. Des Weiteren müssen die Kohlendioxidemissionen, die aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch resultieren, in den Energieausweisen angegeben werden. Diese Änderungen sollen zu einer präziseren Bewertung der Energieeffizienz und einer erhöhten Transparenz hinsichtlich der Klimaauswirkungen führen.

Verschärfte Anforderungen an Neubauten

Das GEG sieht strengere Anforderungen für Neubauten vor, insbesondere im Hinblick auf den Gesamtenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz. So wurde beispielsweise der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten reduziert, um den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz zu steigern.

Anpassungen für bestehende Gebäude

Für bestehende Gebäude gibt es ebenfalls neue Vorschriften, die Nachrüstungen und spezielle Anforderungen bei Änderungen und Erweiterungen umfassen. Diese Maßnahmen sollen die Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands verbessern.

Anforderungen an Heiz- und Anlagentechnik

Das GEG 2024 legt detaillierte Anforderungen für Heizungsanlagen und andere technische Systeme fest. Dabei geht es um die energetische Qualität, Wartung, Instandhaltung und Betreiberpflichten. Speziell wird der Einsatz von Heizsystemen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden, für Neubauten verpflichtend.

Fördermaßnahmen und Übergangsvorschriften

Es gibt Anpassungen in den Fördermaßnahmen zur erneuerbaren Energie und Energieeffizienz. Zudem sind Übergangsfristen für verschiedene Arten von Heizungsanlagen und Gebäudetypen vorgesehen, um eine reibungslose Umstellung auf die neuen Anforderungen zu ermöglichen.

Fazit

Die Änderungen im GEG 2024 sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Zukunft. Für Immobilienbesitzer und -verwalter bedeutet dies, sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften einzustellen und die Chancen zu nutzen, die sich durch verbesserte Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien ergeben. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen und eine entsprechende Planung sind entscheidend, um den neuen Standards gerecht zu werden und langfristig von den Vorteilen zu profitieren.

Umlage der CO2-Kosten

Neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Dies ist eine bedeutende Änderung, da bis dahin die Mieter die zusätzlichen Kosten alleine tragen mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter bereitgestellt, das den neuen gesetzlichen Regelungen entspricht​ 1​​ 2​.

Hintergrund

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben. Die Mieter mussten diese zusätzlichen Kosten bislang alleine tragen. Mit der neuen Regelung werden die Vermieter nun ebenfalls an den CO2-Kosten beteiligt, wobei der energetische Zustand des Mietshauses berücksichtigt wird ​1​.

Aufteilung der CO2-Kosten

Ein Stufenmodell dient der fairen Kostenteilung: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Wenn die Vermieter in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen investieren, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieter ermitteln die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ​1​.

Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird​1​.

Ausnahmen von der Kostenteilung

Es gibt Ausnahmen von der Kostenteilung. In manchen Fällen hindern Vorgaben – zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz – Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz​ 1​.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO2-Preises. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich derzeit noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind. Die Datenlage reicht aktuell nicht aus für eine einheitliche Regelung. Hier gilt es, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll dann Ende 2025 eingeführt werden​1​.

Berechnung

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

Laut dem neuen Gesetz ermittelt der Vermieter im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach diesem spezifischen Kohlendioxidausstoß​1​.

Die Tabelle in der Anlage des Gesetzes legt das Aufteilungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter fest, das je nach spezifischem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes variiert. Hier ist eine Darstellung der Tabelle:

  • < 12 kg CO2/m²/a: Mieter 100%, Vermieter 0%
  • 12 bis < 17 kg CO2/m²/a: Mieter 90%, Vermieter 10%
  • 17 bis < 22 kg CO2/m²/a: Mieter 80%, Vermieter 20%
  • 22 bis < 27 kg CO2/m²/a: Mieter 70%, Vermieter 30%
  • 27 bis < 32 kg CO2/m²/a: Mieter 60%, Vermieter 40%
  • 32 bis < 37 kg CO2/m²/a: Mieter 50%, Vermieter 50%
  • 37 bis < 42 kg CO2/m²/a: Mieter 40%, Vermieter 60%
  • 42 bis < 47 kg CO2/m²/a: Mieter 30%, Vermieter 70%
  • 47 bis < 52 kg CO2/m²/a: Mieter 20%, Vermieter 80%
  • = 52 kg CO2/m²/a: Mieter 5%, Vermieter 95% ​2​.

Diese Tabelle zeigt, dass bei Gebäuden mit geringerem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Mieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen, während bei Gebäuden mit höherem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Vermieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Erklärung ist und die tatsächliche Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten je nach spezifischen Bedingungen variieren kann. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools zu verwenden, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten durchzuführen.