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Betriebsurlaub bei Luther Immobilien: 8. Juli bis 19. Juli 2024

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Team bei Luther Immobilien vom 8. Juli bis einschließlich 19. Juli 2023 in den Betriebsurlaub geht. Diese Auszeit bietet uns die Möglichkeit, neue Energie zu tanken, damit wir Ihnen auch weiterhin den besten Service bieten können.

Bitte beachten Sie, dass wir während dieser Zeit nicht in der Lage sind, Nachrichten oder Anfragen zu bearbeiten. Alle eingehenden Anfragen werden wir ab dem 22. Juli 2024 wieder in der gewohnten Qualität bearbeiten. Wir bitten Sie daher, uns nach unserem Betriebsurlaub erneut zu kontaktieren.

Sollten Sie während unserer Abwesenheit dringende Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Hausverwaltung haben, insbesondere Notfälle, haben wir Vorkehrungen getroffen. Sie können eine unserer beiden Notfallnummern wählen. Diese finden Sie im Aushang Ihres Gebäudes oder können Sie bei Ihrem Vermieter erfragen.

Wir verstehen, dass diese vorübergehende Unterbrechung Unannehmlichkeiten verursachen kann, und wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Wir freuen uns darauf, Ihnen nach unserer Rückkehr wieder zur Verfügung zu stehen und unsere Zusammenarbeit fortzusetzen. Ihre Zufriedenheit ist und bleibt unser Hauptanliegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen nach unserem Betriebsurlaub.

Mit den besten Grüßen

Ihr Team von Luther Immobilien

Mieterstromkonzepte: Ein umfassender Leitfaden zur Umsetzung

1. Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet die Lieferung von vor Ort erzeugtem Strom, typischerweise durch eine PV-Anlage auf dem Dach des Mietshauses, direkt an die Mieter. Der Strom fließt nicht durch das allgemeine Stromnetz, sondern wird innerhalb des Gebäudes verteilt. Das hat den Vorteil, dass Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuern entfallen, wodurch der Strom günstiger angeboten werden kann als herkömmlicher Netzstrom. Mieterstrom ist eine Win-Win-Situation: Mieter sparen Geld, und der Vermieter kann zusätzliche Einnahmen generieren.

Durch das Mieterstromgesetz (eingeführt 2017) wird der Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gefördert. Dies geschieht über den Mieterstromzuschlag, eine Förderung, die 20 Jahre lang gezahlt wird, solange die Anlage gewisse Anforderungen erfüllt (z.B. auf oder in der Nähe des Gebäudes installiert ist und der Strom direkt vor Ort verbraucht wird).

2. Technische Voraussetzungen für Mieterstrom

Damit ein Mieterstrommodell erfolgreich funktioniert, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die Basis eines jeden Mieterstromprojekts ist eine Photovoltaikanlage. Sie nutzt Sonnenenergie, um Strom zu erzeugen, der direkt an die Mieter weitergeleitet wird. Um die Anlage optimal auszulegen, sollte im Vorfeld eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt werden. Diese Analyse prüft, wie viel Dachfläche für die PV-Anlage zur Verfügung steht und wie viel Strom sie potenziell erzeugen kann. Wichtig ist dabei die Ausrichtung und Neigung des Daches, da dies den Ertrag der Anlage beeinflusst. Bei einem WEG mit 8 Wohneinheiten reicht in der Regel eine Anlage mit einer Leistung von ca. 20 kWp (Kilowatt-Peak), während bei einem Dreifamilienhaus etwa 10 kWp ausreichend sein können.

Speichersysteme

Wenn mehr Strom erzeugt wird, als die Mieter verbrauchen, kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein. Der überschüssige Strom wird in der Batterie gespeichert und steht dann zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint – z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Dadurch wird der Eigenverbrauch maximiert, und weniger Strom muss aus dem öffentlichen Netz zugekauft werden. Batteriespeicher erhöhen zwar die Investitionskosten, können aber langfristig helfen, den Netzstromverbrauch deutlich zu senken und die Stromkosten für die Mieter zu reduzieren.

Zählerinfrastruktur

Für ein Mieterstromprojekt sind spezielle Zähler erforderlich, die sowohl den erzeugten als auch den verbrauchten Strom messen. Jede Wohnung benötigt einen separaten Zähler, um den individuellen Verbrauch der Mieter festzuhalten. Außerdem wird ein sogenannter Zweirichtungszähler installiert, um den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, korrekt zu erfassen. Diese Messinfrastruktur ist entscheidend für die Abrechnung des verbrauchten Stroms.

3. Wirtschaftliche Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

Ein Mieterstromprojekt erfordert zunächst eine Investition, hauptsächlich für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage. Die Investitionskosten hängen von der Größe der Anlage und dem Umfang der benötigten technischen Ausstattung ab:

  • 10 kWp-Anlage (für ein Dreifamilienhaus): ca. 12.000 – 15.000 €
  • 20 kWp-Anlage (für ein WEG mit 8 Einheiten): ca. 25.000 – 30.000 €
  • Zusätzliche Installationskosten: ca. 3.000 – 8.000 € (je nach Größe der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten)

Förderungen und Zuschüsse

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bieten finanzielle Unterstützung für Mieterstromprojekte. Besonders der Mieterstromzuschlag macht das Modell wirtschaftlich attraktiv. Dieser wird für 20 Jahre gezahlt und beträgt für kleinere Anlagen (bis 10 kWp) etwa 2,67 Cent/kWh, für größere Anlagen (bis 40 kWp) etwa 2,48 Cent/kWh.

In Nordrhein-Westfalen können zusätzliche Landesförderungen in Anspruch genommen werden. Das Land NRW unterstützt besonders nachhaltige Energieprojekte durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die über die NRW.BANK angeboten werden.

4. Laufende Kosten und Wartung

Neben den anfänglichen Investitionskosten entstehen bei Mieterstromprojekten auch laufende Kosten, die über die Lebensdauer der Anlage hinweg berücksichtigt werden müssen:

  • Wartungskosten: Photovoltaikanlagen haben relativ geringe Wartungskosten, da sie in der Regel keine beweglichen Teile haben. Die jährlichen Wartungskosten liegen bei etwa 300 bis 500 €, abhängig von der Anlagengröße und der Komplexität des Systems.
  • Betriebskosten: Neben der Wartung entstehen Kosten für den Betrieb der Anlage, z.B. durch Abrechnungssysteme, Versicherung und eventuelle Gebühren für den Batteriespeicher. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 500 – 1.000 € pro Jahr.
  • Versicherung: Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden durch Unwetter oder andere äußere Einflüsse abdeckt. Die Kosten hierfür hängen vom Versicherungsanbieter und der Größe der Anlage ab.

5. Rechtliche Voraussetzungen

Vertragliche Gestaltung

Für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts müssen klare Verträge zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen werden. Diese regeln die Lieferung des Stroms sowie die Abrechnung. Wichtig ist, dass der Strompreis für die Mieter immer unter dem des lokalen Grundversorgers liegt.

Zudem müssen die Mieter die Möglichkeit haben, den Stromanbieter zu wechseln, falls sie dies wünschen. Auch wenn dies selten vorkommt, ist es wichtig, dass diese Flexibilität im Vertrag verankert wird.

Genehmigungen

In der Regel sind für die Installation von Photovoltaikanlagen keine speziellen Genehmigungen erforderlich, solange sie auf Wohngebäuden installiert werden. Es ist jedoch ratsam, vor Beginn des Projekts Rücksprache mit den örtlichen Behörden zu halten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

6. Szenarien für Mieterstromprojekte

Szenario 1: WEG mit 8 Einheiten

In einem Wohngebäude mit 8 Wohneinheiten ist es sinnvoll, eine größere Photovoltaikanlage mit etwa 20 kWp zu installieren. Diese Anlage deckt den Großteil des Strombedarfs der Mieter ab, während überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Da die Mieter direkt vom günstigen Strom profitieren, sind Einsparungen von bis zu 20 % gegenüber herkömmlichem Netzstrom möglich.

  • Kosten: Etwa 25.000 bis 30.000 € für die Installation der Anlage, zuzüglich 5.000 bis 8.000 € für die Installation der Zähler und die Netzanschlüsse.
  • Vorteile: Günstiger Strom für die Mieter, langfristige Einnahmen für den Vermieter durch den Verkauf von überschüssigem Strom.

Szenario 2: Dreifamilienhaus

Bei einem Dreifamilienhaus reicht eine kleinere PV-Anlage mit etwa 10 kWp aus. Auch hier kann ein Batteriespeicher eingesetzt werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit vom Netzstrom zu reduzieren.

  • Kosten: Ca. 12.000 bis 15.000 € für die Anlage, plus 3.000 bis 5.000 € für die Installation.
  • Vorteile: Hohe Eigenverbrauchsquote durch Batteriespeicher, geringere Stromkosten für die Mieter.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom erzeugt?
In Zeiten geringer Sonneneinstrahlung wird der Reststrombedarf aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Das stellt sicher, dass die Mieter jederzeit Zugang zu Strom haben.

Kann ein Mieter den Mieterstromvertrag kündigen?
Ja, jeder Mieter hat das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Der Mieterstromtarif ist jedoch in der Regel günstiger als herkömmliche Stromtarife, sodass dies selten vorkommt.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt über moderne Zähler, die sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung ins Netz erfassen. Der Strompreis wird individuell nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Gibt es steuerliche Vorteile für Vermieter?
Ja, Vermieter können die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms

Mieterstromkonzepte: Ein umfassender Leitfaden zur Umsetzung für Vermieter und Hausverwaltungen

Mieterstrom bietet eine nachhaltige Möglichkeit, Mieter in einem Wohngebäude mit lokal erzeugtem Strom zu versorgen, der häufig durch Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach des Gebäudes gewonnen wird. In diesem Leitfaden erkläre ich ausführlich, wie Vermieter und Hausverwaltungen ein Mieterstromprojekt umsetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie häufig gestellte Fragen direkt beantwortet werden, um Rückfragen zu vermeiden.


1. Einführung: Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom beschreibt die Lieferung von Strom, der direkt im oder nahe dem Gebäude erzeugt wird, ohne das öffentliche Stromnetz zu durchlaufen. Typische Quellen sind Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW). Da der Strom lokal erzeugt und verbraucht wird, entfallen Kosten wie Netzentgelte und Stromsteuern, was zu günstigeren Strompreisen für Mieter führt. Seit dem Mieterstromgesetz von 2017 wird Mieterstrom besonders gefördert, was ihn für Vermieter finanziell attraktiv macht.

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohngebäuden installiert sind und eine Leistung von bis zu 100 kWp haben. Dieser Zuschlag wird 20 Jahre lang ausgezahlt und beträgt zwischen 1,67 Cent und 2,67 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Anlagengröße.


2. Technische Voraussetzungen für Mieterstrom

Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die wichtigste technische Voraussetzung für ein Mieterstromprojekt ist eine ausreichend große Photovoltaikanlage. Die Größe der Anlage muss so bemessen sein, dass sie den Strombedarf der Mieter deckt, wobei überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Vor der Installation ist eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen, bei der Faktoren wie Dachfläche, Sonneneinstrahlung und Strombedarf der Mieter berücksichtigt werden.

Beispiel:
Ein WEG mit 8 Einheiten benötigt eine Anlage mit einer Leistung von etwa 20 kWp. Diese kann genug Strom erzeugen, um einen Großteil des Bedarfs der Mieter zu decken.

Speichersysteme

Um den Eigenverbrauch zu maximieren, kann ein Batteriespeicher installiert werden. Der Speicher ermöglicht es, überschüssigen Strom zu speichern und später zu verwenden, z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Dies reduziert die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz und senkt die Stromkosten für die Mieter weiter.

Zählerinfrastruktur

Jede Wohneinheit benötigt einen separaten Zähler, um den individuellen Verbrauch zu messen. Zusätzlich ist ein Zweirichtungszähler erforderlich, der den eingespeisten und verbrauchten Strom erfasst. Diese Zähler sind notwendig, um den Mieterstrom korrekt abzurechnen und den Verbrauch transparent darzustellen.


3. Wirtschaftliche Voraussetzungen und Förderungen

Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage variieren je nach Größe der Anlage und der technischen Ausstattung. Ein grober Überblick über die Kosten:

  • 10 kWp-Anlage (für ein Dreifamilienhaus): 12.000 – 15.000 €
  • 20 kWp-Anlage (für ein WEG mit 8 Einheiten): 25.000 – 30.000 €
  • Zusätzliche Installationskosten: 3.000 – 8.000 € (für Netzanschluss, Zählerinstallation, etc.)

Neben den reinen Anschaffungskosten fallen auch laufende Kosten an, z.B. für Wartung, Betrieb und Versicherungen. Diese laufenden Kosten belaufen sich auf etwa 500 – 1.000 € pro Jahr und decken regelmäßige Wartung, Abrechnungssysteme und eventuelle Reparaturen.

Förderungen und Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine zentrale Förderung für Mieterstromprojekte. Vermieter erhalten diesen Zuschlag für den Strom, der an die Mieter geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Anlage ab:

  • Bis 10 kWp: 2,67 Cent/kWh
  • Bis 40 kWp: 2,48 Cent/kWh

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Förderprogramme, z.B. über die NRW.BANK, die zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen und Mieterstromprojekte anbieten.


4. Szenarien für Mieterstromprojekte

Szenario 1: WEG mit 8 Einheiten

In einem Wohngebäude mit 8 Einheiten ist es sinnvoll, eine PV-Anlage mit etwa 20 kWp zu installieren. Diese Anlage kann einen Großteil des Strombedarfs der Mieter decken. Bei überschüssiger Produktion wird der Strom ins Netz eingespeist und vergütet.

  • Kosten: Etwa 25.000 bis 30.000 € für die Anlage und zusätzliche 5.000 bis 8.000 € für Installation und Netzanschluss.
  • Vorteile: Günstiger Strom für die Mieter, langfristige Einnahmen für den Vermieter durch Einspeisevergütungen.

Szenario 2: Dreifamilienhaus

Bei einem kleineren Projekt wie einem Dreifamilienhaus reicht eine PV-Anlage mit 10 kWp aus. Hier könnte zusätzlich ein Batteriespeicher installiert werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren.

  • Kosten: Etwa 12.000 bis 15.000 € für die Anlage, plus 3.000 bis 5.000 € für die Installation.
  • Vorteile: Hoher Eigenverbrauch, niedrigere Stromkosten für die Mieter.

5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom produziert?
Falls die PV-Anlage nicht genug Strom produziert (z.B. bei schlechtem Wetter), wird der Reststrombedarf automatisch aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Die Mieter erhalten dadurch jederzeit eine stabile Stromversorgung.

Kann ein Mieter den Mieterstromvertrag kündigen?
Ja, Mieter haben das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen und zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln. Mieterstrom ist jedoch in der Regel günstiger als Netzstrom, sodass dies selten vorkommt.

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?
Für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage sind keine speziellen Genehmigungen notwendig, solange die Anlage auf einem Wohngebäude installiert wird. Die Anlage muss jedoch bei der Bundesnetzagentur registriert werden, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten.

Wie erfolgt die Abrechnung des Stroms?
Die Abrechnung erfolgt individuell für jede Wohnung anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs. Moderne Zählsysteme erfassen den verbrauchten und den ins Netz eingespeisten Strom, und die Kosten werden entweder monatlich oder jährlich abgerechnet.


6. Rechtliche und organisatorische Tipps

Für Vermieter und Hausverwaltungen, die ein Mieterstromprojekt umsetzen wollen, gibt es verschiedene organisatorische und rechtliche Punkte zu beachten:

  • Verträge: Vermieter sollten individuelle Stromlieferverträge mit den Mietern abschließen, in denen die Preise und Bedingungen klar geregelt sind.
  • Verwaltung: Die Abrechnung des Stroms kann entweder durch die Hausverwaltung oder einen externen Dienstleister übernommen werden. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anbieter für die Verwaltung der Mieterstromanlage zu engagieren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
  • Genehmigungen: Für PV-Anlagen auf Wohngebäuden sind in der Regel keine speziellen Genehmigungen notwendig, jedoch ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

7. Checkliste für Vermieter: So setzen Sie Mieterstrom um

  1. Prüfung der Dachfläche: Ist genug Platz für eine PV-Anlage vorhanden?
  2. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Lohnen sich die Investitionen in eine Mieterstromanlage?
  3. Fördermöglichkeiten: Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
  4. Vertragsgestaltung: Sind alle rechtlichen und vertraglichen Punkte mit den Mietern geklärt?
  5. Zählerinfrastruktur: Sind alle notwendigen Zähler für die Abrechnung des Stroms vorhanden?
  6. Abrechnungssystem: Wie wird der verbrauchte und eingespeiste Strom korrekt abgerechnet?

Fazit

Mieterstromprojekte sind eine hervorragende Möglichkeit für Vermieter, umweltfreundlichen Strom zu liefern und gleichzeitig die Mieter an den Einsparungen teilhaben zu lassen. Durch gute Planung, die Nutzung von Förderungen und die richtige technische Ausstattung lassen sich die Investitions- und Betriebskosten überschaubar halten. Vermieter profitieren von zusätzlichen Einnahmen durch den Verkauf von Strom, und die Mieter von niedrigeren Strompreisen.

Insbesondere in Regionen wie NRW ist Mieterstrom aufgrund der vorhandenen Fördermöglichkeiten und der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Energielösungen eine lohnende Option.

Haftungsausschluss

Dieser Blogbeitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Immobilienmarkt 2024: Warum der Kauf von Bestandsimmobilien eine lohnende Investition ist

Im Jahr 2024 hat der Immobilienmarkt einiges an Dynamik zu bieten. Insbesondere bei Bestandsimmobilien gibt es attraktive Chancen für Käufer, die auf der Suche nach ihrem Eigenheim oder einer lohnenden Investition sind. Trotz der Diskussionen um energetische Sanierung und steigende Zinsen sollte man sich nicht von Altbauten abschrecken lassen – im Gegenteil! Mit den richtigen Maßnahmen und der neuen Förderung „Jung kauft Alt“ sind Bestandsimmobilien oft die bessere Wahl.

1. Der Charme von Altbauten – Mehr als nur Nostalgie

Altbauten haben ihren ganz eigenen Charme, den Neubauten oft nicht bieten können. Hohe Decken, großzügige Raumaufteilungen, liebevolle Details wie Stuck oder historische Parkettböden verleihen diesen Häusern eine besondere Wohnatmosphäre. Diese Elemente lassen sich mit modernen Standards kaum replizieren, was sie einzigartig macht. Bestandsimmobilien bieten also oft genau das, wonach viele Käufer suchen: Individualität und Charakter.

2. Jung kauft Alt: Neue Förderung erleichtert den Einstieg

Gerade für junge Käufer gibt es gute Nachrichten. Mit der neuen Förderinitiative „Jung kauft Alt“ werden junge Familien und Erstkäufer gezielt unterstützt, wenn sie sich für den Erwerb von Bestandsimmobilien entscheiden. Dieses Förderprogramm richtet sich an Käufer, die bereit sind, bestehende Häuser zu modernisieren und somit nicht nur den Charme eines Altbaus zu genießen, sondern auch von attraktiven staatlichen Zuschüssen zu profitieren.

Die Förderung bietet jungen Käufern finanzielle Unterstützung für die Sanierung und Modernisierung ihrer neuen Immobilie. So können notwendige energetische Verbesserungen, wie die Installation einer neuen Heizung oder die Dämmung, mit staatlicher Unterstützung kostengünstig umgesetzt werden. Das reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern steigert auch den Wert der Immobilie langfristig.

3. Altbauten sind oft günstiger – Und bieten Potenzial

Ein weiterer Vorteil von Bestandsimmobilien ist der oft niedrigere Kaufpreis im Vergleich zu Neubauten. Zwar mögen bei älteren Immobilien Renovierungen anfallen, jedoch lassen sich diese Kosten dank Förderungen und langfristiger Einsparungen bei den Energiekosten gut kompensieren. Besonders in beliebten Lagen, in denen Neubauten teuer und rar sind, können Bestandsimmobilien eine hervorragende Alternative sein.

Hinzu kommt das enorme Potenzial zur individuellen Gestaltung. Wer sich für den Kauf eines Altbaus entscheidet, hat die Möglichkeit, die Immobilie nach den eigenen Wünschen zu renovieren und ihr eine persönliche Note zu verleihen. Dadurch entsteht ein Zuhause, das perfekt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist – etwas, das bei schlüsselfertigen Neubauten oft nicht im gleichen Maße möglich ist.

4. Energieeffizienz und Sanierung: Einfacher als gedacht

Viele Käufer sind zunächst besorgt, wenn es um die energetische Sanierung von Altbauten geht. Doch dank moderner Techniken und Fördermöglichkeiten ist es heute einfacher denn je, Altbauten energieeffizient zu machen. Durch Programme wie die KfW-Förderung können sowohl umfangreiche Sanierungen als auch Einzelmaßnahmen wie neue Fenster oder eine effiziente Heizung finanziert werden.

Moderne energetische Sanierungen machen Altbauten nicht nur zukunftssicher, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Durch geringere Heizkosten und einen gesteigerten Wohnkomfort amortisieren sich diese Maßnahmen oft schneller als gedacht.

5. Der richtige Zeitpunkt für den Kauf

Der Immobilienmarkt bleibt auch 2024 spannend, doch gerade jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um in Bestandsimmobilien zu investieren. Die Zinsen mögen gestiegen sein, aber langfristig wird eine Stabilisierung erwartet. Wer jetzt handelt, kann sich günstige Immobilien sichern und von staatlicher Unterstützung profitieren. Die Kombination aus niedrigerem Kaufpreis, Förderungen und dem Potenzial zur Wertsteigerung durch Sanierungen macht Bestandsimmobilien zu einer äußerst lohnenswerten Investition.

Fazit: Bestandsimmobilien sind eine Chance

Altbauten bieten eine einzigartige Gelegenheit, den Charme vergangener Zeiten mit den Annehmlichkeiten der modernen Welt zu verbinden. Mit den richtigen Sanierungsmaßnahmen und den verfügbaren Förderungen sind Bestandsimmobilien nicht nur eine preiswerte, sondern auch eine zukunftssichere Wahl. Wer bereit ist, etwas Arbeit zu investieren, wird mit einem individuellen, wertvollen und energieeffizienten Zuhause belohnt.

Die Bedeutung einer fairen CO₂-Kostenverteilung in der Immobilienverwaltung

In Zeiten zunehmender Umweltbewusstheit und dem stetigen Bestreben nach Nachhaltigkeit gewinnt die gerechte Verteilung von CO₂-Kosten in der Immobilienbranche immer mehr an Bedeutung. Die Einführung der CO₂-Bepreisung durch den nationalen Emissionshandel hat neue Herausforderungen für Vermieter und Mieter geschaffen. Diese Regelung soll nicht nur den Klimaschutz vorantreiben, sondern auch zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Doch wie kann eine faire und transparente Aufteilung dieser Kosten in der Praxis aussehen?

Die Herausforderung der CO₂-Kostenverteilung

Die korrekte Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten stellt sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine komplexe Aufgabe dar. Die Kosten, die durch Heizung und Warmwasserverbrauch entstehen, müssen gerecht auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden. Hierbei gilt es, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des Klimas und der finanziellen Belastung der Beteiligten zu finden.

Strategien für eine gerechte Kostenverteilung

Eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung dieser Herausforderung spielt die Transparenz. Vermieter sollten darauf achten, die Berechnungsgrundlagen und die resultierende Kostenverteilung klar und nachvollziehbar zu kommunizieren. Dies schafft Vertrauen und Verständnis bei den Mietern. Darüber hinaus ist die Nutzung effizienter Tools und Ressourcen empfehlenswert, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten sicherzustellen. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools für eine präzise Kalkulation zu nutzen.

Unser Beitrag zur Lösung

Um Vermietern und Verwaltern unter die Arme zu greifen, bieten wir einen CO₂-Kostenrechner an, der als praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der individuellen CO₂-Kosten dient. Dieses Tool ermöglicht eine einfache und schnelle Kalkulation, die auf der Wohnfläche und dem Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes basiert. Obwohl wir stets um Genauigkeit bemüht sind, dient der Rechner als ergänzendes Instrument, und eine Überprüfung durch Fachpersonal wird für die endgültige Abrechnung empfohlen.

Fazit

Eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch ein Schritt hin zu einer faireren Immobilienwirtschaft. Durch den Einsatz transparenter Berechnungsmethoden und hilfreicher Tools können Vermieter und Mieter gemeinsam für eine nachhaltigere Zukunft sorgen. Wir stehen Ihnen dabei mit Ressourcen und Unterstützung zur Seite, um die Herausforderungen der CO₂-Kostenverteilung effizient zu meistern.

Analyse der bevorstehenden Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Ein persönlicher Blick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Das Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik, insbesondere im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Änderungen spiegeln ein wachsendes Bewusstsein für Umweltschutz und Energieeffizienz wider, was für Immobilienbesitzer und -verwalter sowohl Herausforderungen als auch Chancen bietet.

Der neue Standard DIN 18599: Eine Chance für Innovation

Die verpflichtende Einführung der Bilanzierung nach DIN 18599 ab 2024 ist mehr als nur eine bürokratische Anpassung. Sie eröffnet Raum für innovative Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnologien. Dies könnte vorwiegend für jene interessant sein, die in zukunftsorientierte Immobilien investieren möchten. Die genauere Abbildung der Technologien ermöglicht es, gezielter in nachhaltige Lösungen zu investieren, die langfristige Kosteneinsparungen versprechen.

Stärkere Betonung der CO2-Emissionen: Ein Schritt in Richtung Klimabewusstsein

Die Pflicht, Kohlendioxidemissionen in den Energieausweisen anzugeben, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Klimaschutz in den Vordergrund rückt. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Klimaauswirkungen von Immobilien zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Eigentümer könnte dies auch eine Möglichkeit sein, den Wert ihrer Immobilien zu steigern, da umweltbewusste Mieter und Käufer zunehmend nachhaltige Wohnoptionen suchen.

Verschärfte Anforderungen an Neubauten: Eine Herausforderung, die sich lohnt

Die strengeren Anforderungen an Neubauten, insbesondere in Bezug auf Energiebedarf und baulichen Wärmeschutz, könnten zunächst als Hindernis erscheinen. Langfristig gesehen ergeben sich jedoch Vorteile durch geringere Betriebskosten und eine höhere Attraktivität der Immobilien auf dem Markt. Dies könnte vorwiegend für Investoren interessant sein, die in energieeffiziente Neubauten investieren wollen.

Die neuen Vorschriften für bestehende Gebäude erfordern eine sorgfältige Planung und möglicherweise erhebliche Investitionen. Diese Investitionen könnten jedoch langfristig zu einer Wertsteigerung der Immobilien führen und helfen, zukünftige Energiekosten zu senken.

Fazit: Eine Gelegenheit für zukunftsorientierte Investitionen

Zusammenfassend sind die Änderungen im GEG 2024 nicht nur eine Reaktion auf den Klimawandel, sondern bieten auch eine Chance für zukunftsorientierte Investitionen in nachhaltige Immobilien. Für die Immobilienbranche bedeutet dies, sich den Herausforderungen der Nachhaltigkeit zu stellen und diese als Chance zu nutzen, um langfristig erfolgreich zu sein.

Der Wandel im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Ein umfassender Überblick

Einleitung

Mit dem Jahr 2024 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Diese Änderungen werden die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend beeinflussen. Für Immobilienbesitzer und -verwalter ist es daher unerlässlich, sich mit diesen Neuerungen vertraut zu machen.

Neuerungen im Energieausweis

Ab dem 1. Januar 2024 ist für Wohngebäude nur noch die Bilanzierung nach DIN 18599 zulässig. Dieses komplexere Verfahren ermöglicht eine genauere Abbildung moderner Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnologien. Des Weiteren müssen die Kohlendioxidemissionen, die aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch resultieren, in den Energieausweisen angegeben werden. Diese Änderungen sollen zu einer präziseren Bewertung der Energieeffizienz und einer erhöhten Transparenz hinsichtlich der Klimaauswirkungen führen.

Verschärfte Anforderungen an Neubauten

Das GEG sieht strengere Anforderungen für Neubauten vor, insbesondere im Hinblick auf den Gesamtenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz. So wurde beispielsweise der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten reduziert, um den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz zu steigern.

Anpassungen für bestehende Gebäude

Für bestehende Gebäude gibt es ebenfalls neue Vorschriften, die Nachrüstungen und spezielle Anforderungen bei Änderungen und Erweiterungen umfassen. Diese Maßnahmen sollen die Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands verbessern.

Anforderungen an Heiz- und Anlagentechnik

Das GEG 2024 legt detaillierte Anforderungen für Heizungsanlagen und andere technische Systeme fest. Dabei geht es um die energetische Qualität, Wartung, Instandhaltung und Betreiberpflichten. Speziell wird der Einsatz von Heizsystemen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden, für Neubauten verpflichtend.

Fördermaßnahmen und Übergangsvorschriften

Es gibt Anpassungen in den Fördermaßnahmen zur erneuerbaren Energie und Energieeffizienz. Zudem sind Übergangsfristen für verschiedene Arten von Heizungsanlagen und Gebäudetypen vorgesehen, um eine reibungslose Umstellung auf die neuen Anforderungen zu ermöglichen.

Fazit

Die Änderungen im GEG 2024 sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Zukunft. Für Immobilienbesitzer und -verwalter bedeutet dies, sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften einzustellen und die Chancen zu nutzen, die sich durch verbesserte Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien ergeben. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen und eine entsprechende Planung sind entscheidend, um den neuen Standards gerecht zu werden und langfristig von den Vorteilen zu profitieren.

Jetzt oder nie: Warum Sie Ihre Immobilie gerade JETZT mit uns verkaufen sollten!

Ein herzliches Hallo an alle Immobilienbesitzer!

Die Zeiten sind turbulent, das ist unbestreitbar. Die Immobilienpreise erleben Höhen und Tiefen, die selbst erfahrene Marktteilnehmer ins Staunen versetzen. Aber in jeder Krise liegt auch eine Chance. Also, machen Sie es sich bequem und nehmen Sie sich einen Moment Zeit. Wir haben einige wichtige und ermutigende Informationen für Sie.

Die Lage: Ein Sturm zieht auf

Die Nachrichten sind voll davon: Bestandsimmobilien erleben einen Preisverfall, während Neubauten im Wert steigen. Sanierungspflichten, Energieeffizienzstandards und die Bevorzugung moderner, schlüsselfertiger Immobilien durch Käufer sind nur einige der Faktoren, die dazu beitragen. Es mag entmutigend klingen, aber wir sehen darin auch eine Gelegenheit.

Expertenmeinung: „Jetzt ist der Zeitpunkt!“

Die führenden Köpfe der Immobilienbranche sind sich einig: Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, sollten Sie nicht zögern. Der Markt ist volatil, und die Preise könnten weiter sinken. Ein Verkauf jetzt könnte Ihnen den bestmöglichen Preis sichern. Quelle

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Wir sind seit Jahren im Immobilienmarkt tätig und haben ein tiefgehendes Verständnis für die aktuellen Trends und Herausforderungen. Wir können Sie kompetent beraten und den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen.

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Bei uns sind Sie keine Nummer. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen, und bieten eine maßgeschneiderte Dienstleistung.

Ihr nächster Schritt

Die aktuelle Marktlage bietet sowohl Risiken als auch Chancen. Wenn Sie einen Verkauf in Betracht ziehen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt. Wir stehen Ihnen zur Seite, um das Beste aus dieser Gelegenheit zu machen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche, persönliche Beratung. Denn wie das Sprichwort sagt: „Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse.“ Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie beides bekommen!

Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung


Revolution im Wohnzimmer: Das bahnbrechende neue Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung!

In einer Zeit, in der die Welt nach nachhaltigen Lösungen sucht, um den Klimawandel zu bekämpfen, hat die Bundesregierung einen mutigen Schritt nach vorne gemacht. Vor drei Tagen wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das den Weg für eine grünere Zukunft ebnet. Ähnlich wie bei einem klugen Geschäftsmann, der nach Wegen sucht, um alte Produkte wiederzuverwerten und einen Mehrwert zu schaffen, zielt dieses Gesetz darauf ab, die Art und Weise, wie wir heizen, zu revolutionieren.

Ein neuer Anfang

Ab Januar 2024 wird jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Zukunft, ähnlich wie die Bemühungen eines IT-Helpdesk-Technikers, der nach innovativen Lösungen sucht, um Netzwerkprobleme zu lösen.

Fördermöglichkeiten: Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Inmitten dieser revolutionären Veränderungen stellt sich die Frage nach den Fördermöglichkeiten, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung stehen, um den Übergang zu erneuerbaren Heizsystemen zu erleichtern. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme eine finanzielle Belastung darstellen kann, insbesondere für ältere Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Daher wurden verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen, um diesen Übergang zu unterstützen.

Finanzielle Anreize

Es wird erwartet, dass die Bundesregierung finanzielle Anreize in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen anbieten wird, um die Kosten für die Installation neuer, umweltfreundlicher Heizsysteme zu senken. Diese könnten sich auf direkte finanzielle Unterstützung für den Kauf und die Installation neuer Heizsysteme oder auf Steuererleichterungen für Immobilienbesitzer, die in erneuerbare Heiztechnologien investieren, beziehen.

Beratungs- und Unterstützungsprogramme

Neben finanziellen Anreizen wird es auch Beratungs- und Unterstützungsprogramme geben, die darauf abzielen, den Bürgern die notwendigen Informationen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um fundierte Entscheidungen über die Auswahl und Installation erneuerbarer Heizsysteme treffen zu können. Diese Programme könnten Schulungen, Workshops und Informationsmaterialien umfassen, die den Bürgern helfen, die besten Lösungen für ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden.

Partnerschaften mit lokalen Unternehmen

Um den Übergang zu erleichtern, könnte die Bundesregierung auch Partnerschaften mit lokalen Unternehmen eingehen, die erneuerbare Heizsysteme anbieten. Diese Partnerschaften könnten dazu beitragen, dass mehr Bürger Zugang zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen erneuerbaren Heizlösungen haben.

Das Gebäudeenergiegesetz: Ein tieferer Einblick

Das kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Gebäudeenergiegesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Es kombiniert verschiedene Regelungen für den Energieverbrauch von Gebäuden und für den Einsatz erneuerbarer Energien in einem einzigen Gesetz, wodurch die Vorschriften vereinfacht und transparenter gemacht werden.

Ziele des Gesetzes

Das Hauptziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften

Das Gesetz berücksichtigt auch die besonderen Herausforderungen, vor denen Wohnungseigentümergemeinschaften stehen könnten. Es bietet spezielle Regelungen und Unterstützung, um sicherzustellen, dass auch Mehrfamilienhäuser und Wohnkomplexe den Übergang zu erneuerbaren Heizsystemen vollziehen können.

Unterstützung für ältere Eigentümer

Ältere Eigentümer, die möglicherweise nicht die Mittel oder die Fähigkeit haben, ihre Heizsysteme zu modernisieren, werden ebenfalls berücksichtigt. Das Gesetz bietet spezielle Unterstützungsprogramme und Anreize, um sicherzustellen, dass auch sie von den Vorteilen erneuerbarer Energien profitieren können.

Bestandsheizungen und Modernisierung

Das Gesetz erkennt an, dass nicht alle Bestandsheizungen sofort ersetzt werden können. Daher bietet es flexible Lösungen und Zeitrahmen für die Modernisierung älterer Heizsysteme. Dies gibt den Eigentümern die notwendige Zeit und die Ressourcen, um sicherzustellen, dass ihre Heizsysteme den neuen Standards entsprechen.

Fazit

In einer Zeit, in der jeder von uns nach Wegen sucht, um unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, sei es durch Radfahren anstelle von Autofahren oder durch das Entrümpeln unseres Hauses, ist dieses Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist an der Zeit, dass wir alle unseren Teil dazu beitragen, eine grünere und nachhaltigere Zukunft zu schaffen.


Betriebsurlaub bei Luther Immobilien: 3. Juli bis 14. Juli 2023

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Team bei Luther Immobilien vom 3. Juli bis einschließlich 14. Juli 2023 in den Betriebsurlaub geht. Diese Auszeit bietet uns die Möglichkeit, neue Energie zu tanken, damit wir Ihnen auch weiterhin den besten Service bieten können.

Bitte beachten Sie, dass wir während dieser Zeit nicht in der Lage sind, Nachrichten oder Anfragen zu bearbeiten. Alle eingehenden Anfragen werden wir ab dem 15. Juli 2023 wieder in der gewohnten Qualität bearbeiten. Wir bitten Sie daher, uns nach unserem Betriebsurlaub erneut zu kontaktieren.

Sollten Sie während unserer Abwesenheit dringende Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Hausverwaltung haben, insbesondere Notfälle, haben wir Vorkehrungen getroffen. Sie können eine unserer beiden Notfallnummern wählen. Diese finden Sie im Aushang Ihres Gebäudes oder können Sie bei Ihrem Vermieter erfragen.

Wir verstehen, dass diese vorübergehende Unterbrechung Unannehmlichkeiten verursachen kann, und wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Wir freuen uns darauf, Ihnen nach unserer Rückkehr wieder zur Verfügung zu stehen und unsere Zusammenarbeit fortzusetzen. Ihre Zufriedenheit ist und bleibt unser Hauptanliegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen nach unserem Betriebsurlaub.

Mit besten Grüßen,

Ihr Team von Luther Immobilien

Umlage der CO2-Kosten

Neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Dies ist eine bedeutende Änderung, da bis dahin die Mieter die zusätzlichen Kosten alleine tragen mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter bereitgestellt, das den neuen gesetzlichen Regelungen entspricht​ 1​​ 2​.

Hintergrund

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben. Die Mieter mussten diese zusätzlichen Kosten bislang alleine tragen. Mit der neuen Regelung werden die Vermieter nun ebenfalls an den CO2-Kosten beteiligt, wobei der energetische Zustand des Mietshauses berücksichtigt wird ​1​.

Aufteilung der CO2-Kosten

Ein Stufenmodell dient der fairen Kostenteilung: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Wenn die Vermieter in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen investieren, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieter ermitteln die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ​1​.

Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird​1​.

Ausnahmen von der Kostenteilung

Es gibt Ausnahmen von der Kostenteilung. In manchen Fällen hindern Vorgaben – zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz – Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz​ 1​.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO2-Preises. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich derzeit noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind. Die Datenlage reicht aktuell nicht aus für eine einheitliche Regelung. Hier gilt es, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll dann Ende 2025 eingeführt werden​1​.

Berechnung

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

Laut dem neuen Gesetz ermittelt der Vermieter im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach diesem spezifischen Kohlendioxidausstoß​1​.

Die Tabelle in der Anlage des Gesetzes legt das Aufteilungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter fest, das je nach spezifischem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes variiert. Hier ist eine Darstellung der Tabelle:

  • < 12 kg CO2/m²/a: Mieter 100%, Vermieter 0%
  • 12 bis < 17 kg CO2/m²/a: Mieter 90%, Vermieter 10%
  • 17 bis < 22 kg CO2/m²/a: Mieter 80%, Vermieter 20%
  • 22 bis < 27 kg CO2/m²/a: Mieter 70%, Vermieter 30%
  • 27 bis < 32 kg CO2/m²/a: Mieter 60%, Vermieter 40%
  • 32 bis < 37 kg CO2/m²/a: Mieter 50%, Vermieter 50%
  • 37 bis < 42 kg CO2/m²/a: Mieter 40%, Vermieter 60%
  • 42 bis < 47 kg CO2/m²/a: Mieter 30%, Vermieter 70%
  • 47 bis < 52 kg CO2/m²/a: Mieter 20%, Vermieter 80%
  • = 52 kg CO2/m²/a: Mieter 5%, Vermieter 95% ​2​.

Diese Tabelle zeigt, dass bei Gebäuden mit geringerem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Mieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen, während bei Gebäuden mit höherem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Vermieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Erklärung ist und die tatsächliche Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten je nach spezifischen Bedingungen variieren kann. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools zu verwenden, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten durchzuführen.