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Die Bedeutung einer fairen CO₂-Kostenverteilung in der Immobilienverwaltung

In Zeiten zunehmender Umweltbewusstheit und dem stetigen Bestreben nach Nachhaltigkeit gewinnt die gerechte Verteilung von CO₂-Kosten in der Immobilienbranche immer mehr an Bedeutung. Die Einführung der CO₂-Bepreisung durch den nationalen Emissionshandel hat neue Herausforderungen für Vermieter und Mieter geschaffen. Diese Regelung soll nicht nur den Klimaschutz vorantreiben, sondern auch zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Doch wie kann eine faire und transparente Aufteilung dieser Kosten in der Praxis aussehen?

Die Herausforderung der CO₂-Kostenverteilung

Die korrekte Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten stellt sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine komplexe Aufgabe dar. Die Kosten, die durch Heizung und Warmwasserverbrauch entstehen, müssen gerecht auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden. Hierbei gilt es, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des Klimas und der finanziellen Belastung der Beteiligten zu finden.

Strategien für eine gerechte Kostenverteilung

Eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung dieser Herausforderung spielt die Transparenz. Vermieter sollten darauf achten, die Berechnungsgrundlagen und die resultierende Kostenverteilung klar und nachvollziehbar zu kommunizieren. Dies schafft Vertrauen und Verständnis bei den Mietern. Darüber hinaus ist die Nutzung effizienter Tools und Ressourcen empfehlenswert, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten sicherzustellen. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools für eine präzise Kalkulation zu nutzen.

Unser Beitrag zur Lösung

Um Vermietern und Verwaltern unter die Arme zu greifen, bieten wir einen CO₂-Kostenrechner an, der als praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der individuellen CO₂-Kosten dient. Dieses Tool ermöglicht eine einfache und schnelle Kalkulation, die auf der Wohnfläche und dem Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes basiert. Obwohl wir stets um Genauigkeit bemüht sind, dient der Rechner als ergänzendes Instrument, und eine Überprüfung durch Fachpersonal wird für die endgültige Abrechnung empfohlen.

Fazit

Eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch ein Schritt hin zu einer faireren Immobilienwirtschaft. Durch den Einsatz transparenter Berechnungsmethoden und hilfreicher Tools können Vermieter und Mieter gemeinsam für eine nachhaltigere Zukunft sorgen. Wir stehen Ihnen dabei mit Ressourcen und Unterstützung zur Seite, um die Herausforderungen der CO₂-Kostenverteilung effizient zu meistern.

Umlage der CO2-Kosten

Neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Dies ist eine bedeutende Änderung, da bis dahin die Mieter die zusätzlichen Kosten alleine tragen mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter bereitgestellt, das den neuen gesetzlichen Regelungen entspricht​ 1​​ 2​.

Hintergrund

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben. Die Mieter mussten diese zusätzlichen Kosten bislang alleine tragen. Mit der neuen Regelung werden die Vermieter nun ebenfalls an den CO2-Kosten beteiligt, wobei der energetische Zustand des Mietshauses berücksichtigt wird ​1​.

Aufteilung der CO2-Kosten

Ein Stufenmodell dient der fairen Kostenteilung: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Wenn die Vermieter in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen investieren, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieter ermitteln die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ​1​.

Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird​1​.

Ausnahmen von der Kostenteilung

Es gibt Ausnahmen von der Kostenteilung. In manchen Fällen hindern Vorgaben – zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz – Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz​ 1​.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO2-Preises. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich derzeit noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind. Die Datenlage reicht aktuell nicht aus für eine einheitliche Regelung. Hier gilt es, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll dann Ende 2025 eingeführt werden​1​.

Berechnung

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

Laut dem neuen Gesetz ermittelt der Vermieter im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach diesem spezifischen Kohlendioxidausstoß​1​.

Die Tabelle in der Anlage des Gesetzes legt das Aufteilungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter fest, das je nach spezifischem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes variiert. Hier ist eine Darstellung der Tabelle:

  • < 12 kg CO2/m²/a: Mieter 100%, Vermieter 0%
  • 12 bis < 17 kg CO2/m²/a: Mieter 90%, Vermieter 10%
  • 17 bis < 22 kg CO2/m²/a: Mieter 80%, Vermieter 20%
  • 22 bis < 27 kg CO2/m²/a: Mieter 70%, Vermieter 30%
  • 27 bis < 32 kg CO2/m²/a: Mieter 60%, Vermieter 40%
  • 32 bis < 37 kg CO2/m²/a: Mieter 50%, Vermieter 50%
  • 37 bis < 42 kg CO2/m²/a: Mieter 40%, Vermieter 60%
  • 42 bis < 47 kg CO2/m²/a: Mieter 30%, Vermieter 70%
  • 47 bis < 52 kg CO2/m²/a: Mieter 20%, Vermieter 80%
  • = 52 kg CO2/m²/a: Mieter 5%, Vermieter 95% ​2​.

Diese Tabelle zeigt, dass bei Gebäuden mit geringerem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Mieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen, während bei Gebäuden mit höherem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Vermieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Erklärung ist und die tatsächliche Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten je nach spezifischen Bedingungen variieren kann. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools zu verwenden, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten durchzuführen.