Das Glück braucht ein Zuhause

Betriebsurlaub bei Luther Immobilien: 3. Juli bis 14. Juli 2023

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Team bei Luther Immobilien vom 3. Juli bis einschließlich 14. Juli 2023 in den Betriebsurlaub geht. Diese Auszeit bietet uns die Möglichkeit, neue Energie zu tanken, damit wir Ihnen auch weiterhin den besten Service bieten können.

Bitte beachten Sie, dass wir während dieser Zeit nicht in der Lage sind, Nachrichten oder Anfragen zu bearbeiten. Alle eingehenden Anfragen werden wir ab dem 15. Juli 2023 wieder in der gewohnten Qualität bearbeiten. Wir bitten Sie daher, uns nach unserem Betriebsurlaub erneut zu kontaktieren.

Sollten Sie während unserer Abwesenheit dringende Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Hausverwaltung haben, insbesondere Notfälle, haben wir Vorkehrungen getroffen. Sie können eine unserer beiden Notfallnummern wählen. Diese finden Sie im Aushang Ihres Gebäudes oder können Sie bei Ihrem Vermieter erfragen.

Wir verstehen, dass diese vorübergehende Unterbrechung Unannehmlichkeiten verursachen kann, und wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Wir freuen uns darauf, Ihnen nach unserer Rückkehr wieder zur Verfügung zu stehen und unsere Zusammenarbeit fortzusetzen. Ihre Zufriedenheit ist und bleibt unser Hauptanliegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen nach unserem Betriebsurlaub.

Mit besten Grüßen,

Ihr Team von Luther Immobilien

Umlage der CO2-Kosten

Neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Dies ist eine bedeutende Änderung, da bis dahin die Mieter die zusätzlichen Kosten alleine tragen mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter bereitgestellt, das den neuen gesetzlichen Regelungen entspricht​ 1​​ 2​.

Hintergrund

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben. Die Mieter mussten diese zusätzlichen Kosten bislang alleine tragen. Mit der neuen Regelung werden die Vermieter nun ebenfalls an den CO2-Kosten beteiligt, wobei der energetische Zustand des Mietshauses berücksichtigt wird ​1​.

Aufteilung der CO2-Kosten

Ein Stufenmodell dient der fairen Kostenteilung: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Wenn die Vermieter in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen investieren, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieter ermitteln die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ​1​.

Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird​1​.

Ausnahmen von der Kostenteilung

Es gibt Ausnahmen von der Kostenteilung. In manchen Fällen hindern Vorgaben – zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz – Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz​ 1​.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO2-Preises. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich derzeit noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind. Die Datenlage reicht aktuell nicht aus für eine einheitliche Regelung. Hier gilt es, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll dann Ende 2025 eingeführt werden​1​.

Berechnung

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

Laut dem neuen Gesetz ermittelt der Vermieter im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach diesem spezifischen Kohlendioxidausstoß​1​.

Die Tabelle in der Anlage des Gesetzes legt das Aufteilungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter fest, das je nach spezifischem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes variiert. Hier ist eine Darstellung der Tabelle:

  • < 12 kg CO2/m²/a: Mieter 100%, Vermieter 0%
  • 12 bis < 17 kg CO2/m²/a: Mieter 90%, Vermieter 10%
  • 17 bis < 22 kg CO2/m²/a: Mieter 80%, Vermieter 20%
  • 22 bis < 27 kg CO2/m²/a: Mieter 70%, Vermieter 30%
  • 27 bis < 32 kg CO2/m²/a: Mieter 60%, Vermieter 40%
  • 32 bis < 37 kg CO2/m²/a: Mieter 50%, Vermieter 50%
  • 37 bis < 42 kg CO2/m²/a: Mieter 40%, Vermieter 60%
  • 42 bis < 47 kg CO2/m²/a: Mieter 30%, Vermieter 70%
  • 47 bis < 52 kg CO2/m²/a: Mieter 20%, Vermieter 80%
  • = 52 kg CO2/m²/a: Mieter 5%, Vermieter 95% ​2​.

Diese Tabelle zeigt, dass bei Gebäuden mit geringerem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Mieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen, während bei Gebäuden mit höherem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Vermieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Erklärung ist und die tatsächliche Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten je nach spezifischen Bedingungen variieren kann. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools zu verwenden, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten durchzuführen.

Lohnt es sich vor 2024 noch eine Gasheizung einzubauen?

In den kommenden Jahren wird es in Deutschland wichtige Änderungen im Bereich der Heizungsanlagen geben. Ab dem Jahr 2024 dürfen nur noch Heizungen mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 % eingebaut werden. Diese Regelung wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben und ist Teil des Klimaschutzplans 2050.

Für Besitzer von Mehrfamilienhäusern kann diese Regelung mit enormen Kosten verbunden sein. Insbesondere Eigentümer von Gebäuden, die derzeit mit einer Gasheizung betrieben werden, müssen überlegen, ob sich ein Einbau einer neuen Anlage vor oder nach dem Jahreswechsel 2024 lohnt. Eine Umstellung von einer Gasheizung auf eine erneuerbare Alternative kann sehr kostspielig sein, insbesondere wenn eine größere Anzahl von Wohneinheiten betroffen ist.

Trotz dieser Kosteneinsparungen kann es sich dennoch lohnen, vor 2024 eine Gasheizung einzubauen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Anlage nur für eine begrenzte Zeit genutzt werden kann, bevor sie ersetzt werden muss. Die durchschnittliche Lebensdauer von Heizungsanlagen beträgt zwischen 15 und 20 Jahren. Wenn der Austausch vor dem Ende der Lebenszeit der Anlage notwendig wird, können sich die Kosten schnell summieren.

Eine Alternative könnte die Nutzung von klimaschonenderen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff sein, die in Zukunft weiterentwickelt werden könnten. Auch der Einbau von Hybrid- oder Kombi-Anlagen, die sowohl erneuerbare Energiequellen als auch fossile Brennstoffe nutzen, können eine Option sein.

Zusammenfassend ist es wichtig, die Vor- und Nachteile von fossilen Heizungsanlagen wie der Gasheizung zu evaluieren und eine strategische Entscheidung für Ihre Immobilie zu treffen. Wichtig ist auch, sich mit erfahrenen Experten im Heizungsbau zu beraten und finanzielle Unterstützung vom Staat oder anderen Gebäudeförderungsprogrammen in Anspruch zu nehmen. In der Zwischenzeit sollten Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen ihre Anlagen regelmäßig warten lassen, um sicherzustellen, dass sie effizient arbeiten und nicht mehr CO2 ausstoßen, als notwendig ist.

Es gibt auch verschiedene technologische Innovationen, die dabei helfen können, den Energieverbrauch von Gasheizungen zu reduzieren. Zum Beispiel gibt es intelligente Thermostate und Sensoren, die den Energieverbrauch optimieren können, indem sie erkennen, wann Wärmebedarf besteht und wann nicht. Auch die Isolierung des Gebäudes kann dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken. Eine gut gedämmte Immobilie benötigt weniger Energie, um warm zu bleiben, was sich langfristig positiv auf die Energiekosten auswirkt.

Insgesamt gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen, wenn Sie eine Entscheidung über Ihre Heizungsanlage treffen. Es ist wichtig, Ihre Optionen sorgfältig abzuwägen und sich von erfahrenen Experten beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für Ihre Immobilie zu finden.

Wenn Sie Ihre Heizungsanlage aufrüsten wollen, stehen Ihnen heute viele umweltfreundliche und energieeffiziente Alternativen zur Verfügung. Beispielsweise können Sie auf eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie-Anlage umsteigen. Diese Systeme nutzen erneuerbare Energiequellen und reduzieren den CO2-Ausstoß erheblich.

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine bestimmte Heizungsanlage ist die Größe Ihrer Immobilie und die Anzahl der dort lebenden Personen. Eine zu kleine Anlage kann nicht genug Wärme für Ihr Zuhause liefern, während eine zu große Anlage unnötig viel Energie verbraucht. Es ist daher ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die für Ihre Bedürfnisse optimale Heizungsanlage zu finden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl einer geeigneten Heizungsanlage für Ihr Zuhause von vielen Faktoren abhängt und eine sorgfältige Planung erfordert. Lassen Sie sich von erfahrenen Fachleuten beraten, um die für Sie ideale Lösung zu finden.