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Mieterstromkonzepte: Ein umfassender Leitfaden zur Umsetzung

1. Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet die Lieferung von vor Ort erzeugtem Strom, typischerweise durch eine PV-Anlage auf dem Dach des Mietshauses, direkt an die Mieter. Der Strom fließt nicht durch das allgemeine Stromnetz, sondern wird innerhalb des Gebäudes verteilt. Das hat den Vorteil, dass Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuern entfallen, wodurch der Strom günstiger angeboten werden kann als herkömmlicher Netzstrom. Mieterstrom ist eine Win-Win-Situation: Mieter sparen Geld, und der Vermieter kann zusätzliche Einnahmen generieren.

Durch das Mieterstromgesetz (eingeführt 2017) wird der Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gefördert. Dies geschieht über den Mieterstromzuschlag, eine Förderung, die 20 Jahre lang gezahlt wird, solange die Anlage gewisse Anforderungen erfüllt (z.B. auf oder in der Nähe des Gebäudes installiert ist und der Strom direkt vor Ort verbraucht wird).

2. Technische Voraussetzungen für Mieterstrom

Damit ein Mieterstrommodell erfolgreich funktioniert, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die Basis eines jeden Mieterstromprojekts ist eine Photovoltaikanlage. Sie nutzt Sonnenenergie, um Strom zu erzeugen, der direkt an die Mieter weitergeleitet wird. Um die Anlage optimal auszulegen, sollte im Vorfeld eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt werden. Diese Analyse prüft, wie viel Dachfläche für die PV-Anlage zur Verfügung steht und wie viel Strom sie potenziell erzeugen kann. Wichtig ist dabei die Ausrichtung und Neigung des Daches, da dies den Ertrag der Anlage beeinflusst. Bei einem WEG mit 8 Wohneinheiten reicht in der Regel eine Anlage mit einer Leistung von ca. 20 kWp (Kilowatt-Peak), während bei einem Dreifamilienhaus etwa 10 kWp ausreichend sein können.

Speichersysteme

Wenn mehr Strom erzeugt wird, als die Mieter verbrauchen, kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein. Der überschüssige Strom wird in der Batterie gespeichert und steht dann zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint – z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Dadurch wird der Eigenverbrauch maximiert, und weniger Strom muss aus dem öffentlichen Netz zugekauft werden. Batteriespeicher erhöhen zwar die Investitionskosten, können aber langfristig helfen, den Netzstromverbrauch deutlich zu senken und die Stromkosten für die Mieter zu reduzieren.

Zählerinfrastruktur

Für ein Mieterstromprojekt sind spezielle Zähler erforderlich, die sowohl den erzeugten als auch den verbrauchten Strom messen. Jede Wohnung benötigt einen separaten Zähler, um den individuellen Verbrauch der Mieter festzuhalten. Außerdem wird ein sogenannter Zweirichtungszähler installiert, um den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, korrekt zu erfassen. Diese Messinfrastruktur ist entscheidend für die Abrechnung des verbrauchten Stroms.

3. Wirtschaftliche Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

Ein Mieterstromprojekt erfordert zunächst eine Investition, hauptsächlich für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage. Die Investitionskosten hängen von der Größe der Anlage und dem Umfang der benötigten technischen Ausstattung ab:

  • 10 kWp-Anlage (für ein Dreifamilienhaus): ca. 12.000 – 15.000 €
  • 20 kWp-Anlage (für ein WEG mit 8 Einheiten): ca. 25.000 – 30.000 €
  • Zusätzliche Installationskosten: ca. 3.000 – 8.000 € (je nach Größe der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten)

Förderungen und Zuschüsse

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bieten finanzielle Unterstützung für Mieterstromprojekte. Besonders der Mieterstromzuschlag macht das Modell wirtschaftlich attraktiv. Dieser wird für 20 Jahre gezahlt und beträgt für kleinere Anlagen (bis 10 kWp) etwa 2,67 Cent/kWh, für größere Anlagen (bis 40 kWp) etwa 2,48 Cent/kWh.

In Nordrhein-Westfalen können zusätzliche Landesförderungen in Anspruch genommen werden. Das Land NRW unterstützt besonders nachhaltige Energieprojekte durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die über die NRW.BANK angeboten werden.

4. Laufende Kosten und Wartung

Neben den anfänglichen Investitionskosten entstehen bei Mieterstromprojekten auch laufende Kosten, die über die Lebensdauer der Anlage hinweg berücksichtigt werden müssen:

  • Wartungskosten: Photovoltaikanlagen haben relativ geringe Wartungskosten, da sie in der Regel keine beweglichen Teile haben. Die jährlichen Wartungskosten liegen bei etwa 300 bis 500 €, abhängig von der Anlagengröße und der Komplexität des Systems.
  • Betriebskosten: Neben der Wartung entstehen Kosten für den Betrieb der Anlage, z.B. durch Abrechnungssysteme, Versicherung und eventuelle Gebühren für den Batteriespeicher. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 500 – 1.000 € pro Jahr.
  • Versicherung: Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden durch Unwetter oder andere äußere Einflüsse abdeckt. Die Kosten hierfür hängen vom Versicherungsanbieter und der Größe der Anlage ab.

5. Rechtliche Voraussetzungen

Vertragliche Gestaltung

Für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts müssen klare Verträge zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen werden. Diese regeln die Lieferung des Stroms sowie die Abrechnung. Wichtig ist, dass der Strompreis für die Mieter immer unter dem des lokalen Grundversorgers liegt.

Zudem müssen die Mieter die Möglichkeit haben, den Stromanbieter zu wechseln, falls sie dies wünschen. Auch wenn dies selten vorkommt, ist es wichtig, dass diese Flexibilität im Vertrag verankert wird.

Genehmigungen

In der Regel sind für die Installation von Photovoltaikanlagen keine speziellen Genehmigungen erforderlich, solange sie auf Wohngebäuden installiert werden. Es ist jedoch ratsam, vor Beginn des Projekts Rücksprache mit den örtlichen Behörden zu halten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

6. Szenarien für Mieterstromprojekte

Szenario 1: WEG mit 8 Einheiten

In einem Wohngebäude mit 8 Wohneinheiten ist es sinnvoll, eine größere Photovoltaikanlage mit etwa 20 kWp zu installieren. Diese Anlage deckt den Großteil des Strombedarfs der Mieter ab, während überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Da die Mieter direkt vom günstigen Strom profitieren, sind Einsparungen von bis zu 20 % gegenüber herkömmlichem Netzstrom möglich.

  • Kosten: Etwa 25.000 bis 30.000 € für die Installation der Anlage, zuzüglich 5.000 bis 8.000 € für die Installation der Zähler und die Netzanschlüsse.
  • Vorteile: Günstiger Strom für die Mieter, langfristige Einnahmen für den Vermieter durch den Verkauf von überschüssigem Strom.

Szenario 2: Dreifamilienhaus

Bei einem Dreifamilienhaus reicht eine kleinere PV-Anlage mit etwa 10 kWp aus. Auch hier kann ein Batteriespeicher eingesetzt werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit vom Netzstrom zu reduzieren.

  • Kosten: Ca. 12.000 bis 15.000 € für die Anlage, plus 3.000 bis 5.000 € für die Installation.
  • Vorteile: Hohe Eigenverbrauchsquote durch Batteriespeicher, geringere Stromkosten für die Mieter.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom erzeugt?
In Zeiten geringer Sonneneinstrahlung wird der Reststrombedarf aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Das stellt sicher, dass die Mieter jederzeit Zugang zu Strom haben.

Kann ein Mieter den Mieterstromvertrag kündigen?
Ja, jeder Mieter hat das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Der Mieterstromtarif ist jedoch in der Regel günstiger als herkömmliche Stromtarife, sodass dies selten vorkommt.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt über moderne Zähler, die sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung ins Netz erfassen. Der Strompreis wird individuell nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Gibt es steuerliche Vorteile für Vermieter?
Ja, Vermieter können die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms

Mieterstromkonzepte: Ein umfassender Leitfaden zur Umsetzung für Vermieter und Hausverwaltungen

Mieterstrom bietet eine nachhaltige Möglichkeit, Mieter in einem Wohngebäude mit lokal erzeugtem Strom zu versorgen, der häufig durch Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach des Gebäudes gewonnen wird. In diesem Leitfaden erkläre ich ausführlich, wie Vermieter und Hausverwaltungen ein Mieterstromprojekt umsetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie häufig gestellte Fragen direkt beantwortet werden, um Rückfragen zu vermeiden.


1. Einführung: Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom beschreibt die Lieferung von Strom, der direkt im oder nahe dem Gebäude erzeugt wird, ohne das öffentliche Stromnetz zu durchlaufen. Typische Quellen sind Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW). Da der Strom lokal erzeugt und verbraucht wird, entfallen Kosten wie Netzentgelte und Stromsteuern, was zu günstigeren Strompreisen für Mieter führt. Seit dem Mieterstromgesetz von 2017 wird Mieterstrom besonders gefördert, was ihn für Vermieter finanziell attraktiv macht.

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohngebäuden installiert sind und eine Leistung von bis zu 100 kWp haben. Dieser Zuschlag wird 20 Jahre lang ausgezahlt und beträgt zwischen 1,67 Cent und 2,67 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Anlagengröße.


2. Technische Voraussetzungen für Mieterstrom

Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die wichtigste technische Voraussetzung für ein Mieterstromprojekt ist eine ausreichend große Photovoltaikanlage. Die Größe der Anlage muss so bemessen sein, dass sie den Strombedarf der Mieter deckt, wobei überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Vor der Installation ist eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen, bei der Faktoren wie Dachfläche, Sonneneinstrahlung und Strombedarf der Mieter berücksichtigt werden.

Beispiel:
Ein WEG mit 8 Einheiten benötigt eine Anlage mit einer Leistung von etwa 20 kWp. Diese kann genug Strom erzeugen, um einen Großteil des Bedarfs der Mieter zu decken.

Speichersysteme

Um den Eigenverbrauch zu maximieren, kann ein Batteriespeicher installiert werden. Der Speicher ermöglicht es, überschüssigen Strom zu speichern und später zu verwenden, z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Dies reduziert die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz und senkt die Stromkosten für die Mieter weiter.

Zählerinfrastruktur

Jede Wohneinheit benötigt einen separaten Zähler, um den individuellen Verbrauch zu messen. Zusätzlich ist ein Zweirichtungszähler erforderlich, der den eingespeisten und verbrauchten Strom erfasst. Diese Zähler sind notwendig, um den Mieterstrom korrekt abzurechnen und den Verbrauch transparent darzustellen.


3. Wirtschaftliche Voraussetzungen und Förderungen

Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage variieren je nach Größe der Anlage und der technischen Ausstattung. Ein grober Überblick über die Kosten:

  • 10 kWp-Anlage (für ein Dreifamilienhaus): 12.000 – 15.000 €
  • 20 kWp-Anlage (für ein WEG mit 8 Einheiten): 25.000 – 30.000 €
  • Zusätzliche Installationskosten: 3.000 – 8.000 € (für Netzanschluss, Zählerinstallation, etc.)

Neben den reinen Anschaffungskosten fallen auch laufende Kosten an, z.B. für Wartung, Betrieb und Versicherungen. Diese laufenden Kosten belaufen sich auf etwa 500 – 1.000 € pro Jahr und decken regelmäßige Wartung, Abrechnungssysteme und eventuelle Reparaturen.

Förderungen und Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine zentrale Förderung für Mieterstromprojekte. Vermieter erhalten diesen Zuschlag für den Strom, der an die Mieter geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Anlage ab:

  • Bis 10 kWp: 2,67 Cent/kWh
  • Bis 40 kWp: 2,48 Cent/kWh

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Förderprogramme, z.B. über die NRW.BANK, die zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen und Mieterstromprojekte anbieten.


4. Szenarien für Mieterstromprojekte

Szenario 1: WEG mit 8 Einheiten

In einem Wohngebäude mit 8 Einheiten ist es sinnvoll, eine PV-Anlage mit etwa 20 kWp zu installieren. Diese Anlage kann einen Großteil des Strombedarfs der Mieter decken. Bei überschüssiger Produktion wird der Strom ins Netz eingespeist und vergütet.

  • Kosten: Etwa 25.000 bis 30.000 € für die Anlage und zusätzliche 5.000 bis 8.000 € für Installation und Netzanschluss.
  • Vorteile: Günstiger Strom für die Mieter, langfristige Einnahmen für den Vermieter durch Einspeisevergütungen.

Szenario 2: Dreifamilienhaus

Bei einem kleineren Projekt wie einem Dreifamilienhaus reicht eine PV-Anlage mit 10 kWp aus. Hier könnte zusätzlich ein Batteriespeicher installiert werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren.

  • Kosten: Etwa 12.000 bis 15.000 € für die Anlage, plus 3.000 bis 5.000 € für die Installation.
  • Vorteile: Hoher Eigenverbrauch, niedrigere Stromkosten für die Mieter.

5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom produziert?
Falls die PV-Anlage nicht genug Strom produziert (z.B. bei schlechtem Wetter), wird der Reststrombedarf automatisch aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Die Mieter erhalten dadurch jederzeit eine stabile Stromversorgung.

Kann ein Mieter den Mieterstromvertrag kündigen?
Ja, Mieter haben das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen und zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln. Mieterstrom ist jedoch in der Regel günstiger als Netzstrom, sodass dies selten vorkommt.

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?
Für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage sind keine speziellen Genehmigungen notwendig, solange die Anlage auf einem Wohngebäude installiert wird. Die Anlage muss jedoch bei der Bundesnetzagentur registriert werden, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten.

Wie erfolgt die Abrechnung des Stroms?
Die Abrechnung erfolgt individuell für jede Wohnung anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs. Moderne Zählsysteme erfassen den verbrauchten und den ins Netz eingespeisten Strom, und die Kosten werden entweder monatlich oder jährlich abgerechnet.


6. Rechtliche und organisatorische Tipps

Für Vermieter und Hausverwaltungen, die ein Mieterstromprojekt umsetzen wollen, gibt es verschiedene organisatorische und rechtliche Punkte zu beachten:

  • Verträge: Vermieter sollten individuelle Stromlieferverträge mit den Mietern abschließen, in denen die Preise und Bedingungen klar geregelt sind.
  • Verwaltung: Die Abrechnung des Stroms kann entweder durch die Hausverwaltung oder einen externen Dienstleister übernommen werden. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anbieter für die Verwaltung der Mieterstromanlage zu engagieren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
  • Genehmigungen: Für PV-Anlagen auf Wohngebäuden sind in der Regel keine speziellen Genehmigungen notwendig, jedoch ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

7. Checkliste für Vermieter: So setzen Sie Mieterstrom um

  1. Prüfung der Dachfläche: Ist genug Platz für eine PV-Anlage vorhanden?
  2. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Lohnen sich die Investitionen in eine Mieterstromanlage?
  3. Fördermöglichkeiten: Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
  4. Vertragsgestaltung: Sind alle rechtlichen und vertraglichen Punkte mit den Mietern geklärt?
  5. Zählerinfrastruktur: Sind alle notwendigen Zähler für die Abrechnung des Stroms vorhanden?
  6. Abrechnungssystem: Wie wird der verbrauchte und eingespeiste Strom korrekt abgerechnet?

Fazit

Mieterstromprojekte sind eine hervorragende Möglichkeit für Vermieter, umweltfreundlichen Strom zu liefern und gleichzeitig die Mieter an den Einsparungen teilhaben zu lassen. Durch gute Planung, die Nutzung von Förderungen und die richtige technische Ausstattung lassen sich die Investitions- und Betriebskosten überschaubar halten. Vermieter profitieren von zusätzlichen Einnahmen durch den Verkauf von Strom, und die Mieter von niedrigeren Strompreisen.

Insbesondere in Regionen wie NRW ist Mieterstrom aufgrund der vorhandenen Fördermöglichkeiten und der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Energielösungen eine lohnende Option.

Haftungsausschluss

Dieser Blogbeitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Analyse der bevorstehenden Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Ein persönlicher Blick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Das Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik, insbesondere im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Änderungen spiegeln ein wachsendes Bewusstsein für Umweltschutz und Energieeffizienz wider, was für Immobilienbesitzer und -verwalter sowohl Herausforderungen als auch Chancen bietet.

Der neue Standard DIN 18599: Eine Chance für Innovation

Die verpflichtende Einführung der Bilanzierung nach DIN 18599 ab 2024 ist mehr als nur eine bürokratische Anpassung. Sie eröffnet Raum für innovative Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnologien. Dies könnte vorwiegend für jene interessant sein, die in zukunftsorientierte Immobilien investieren möchten. Die genauere Abbildung der Technologien ermöglicht es, gezielter in nachhaltige Lösungen zu investieren, die langfristige Kosteneinsparungen versprechen.

Stärkere Betonung der CO2-Emissionen: Ein Schritt in Richtung Klimabewusstsein

Die Pflicht, Kohlendioxidemissionen in den Energieausweisen anzugeben, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Klimaschutz in den Vordergrund rückt. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Klimaauswirkungen von Immobilien zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Eigentümer könnte dies auch eine Möglichkeit sein, den Wert ihrer Immobilien zu steigern, da umweltbewusste Mieter und Käufer zunehmend nachhaltige Wohnoptionen suchen.

Verschärfte Anforderungen an Neubauten: Eine Herausforderung, die sich lohnt

Die strengeren Anforderungen an Neubauten, insbesondere in Bezug auf Energiebedarf und baulichen Wärmeschutz, könnten zunächst als Hindernis erscheinen. Langfristig gesehen ergeben sich jedoch Vorteile durch geringere Betriebskosten und eine höhere Attraktivität der Immobilien auf dem Markt. Dies könnte vorwiegend für Investoren interessant sein, die in energieeffiziente Neubauten investieren wollen.

Die neuen Vorschriften für bestehende Gebäude erfordern eine sorgfältige Planung und möglicherweise erhebliche Investitionen. Diese Investitionen könnten jedoch langfristig zu einer Wertsteigerung der Immobilien führen und helfen, zukünftige Energiekosten zu senken.

Fazit: Eine Gelegenheit für zukunftsorientierte Investitionen

Zusammenfassend sind die Änderungen im GEG 2024 nicht nur eine Reaktion auf den Klimawandel, sondern bieten auch eine Chance für zukunftsorientierte Investitionen in nachhaltige Immobilien. Für die Immobilienbranche bedeutet dies, sich den Herausforderungen der Nachhaltigkeit zu stellen und diese als Chance zu nutzen, um langfristig erfolgreich zu sein.

Der Wandel im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Ein umfassender Überblick

Einleitung

Mit dem Jahr 2024 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Diese Änderungen werden die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend beeinflussen. Für Immobilienbesitzer und -verwalter ist es daher unerlässlich, sich mit diesen Neuerungen vertraut zu machen.

Neuerungen im Energieausweis

Ab dem 1. Januar 2024 ist für Wohngebäude nur noch die Bilanzierung nach DIN 18599 zulässig. Dieses komplexere Verfahren ermöglicht eine genauere Abbildung moderner Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnologien. Des Weiteren müssen die Kohlendioxidemissionen, die aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch resultieren, in den Energieausweisen angegeben werden. Diese Änderungen sollen zu einer präziseren Bewertung der Energieeffizienz und einer erhöhten Transparenz hinsichtlich der Klimaauswirkungen führen.

Verschärfte Anforderungen an Neubauten

Das GEG sieht strengere Anforderungen für Neubauten vor, insbesondere im Hinblick auf den Gesamtenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz. So wurde beispielsweise der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten reduziert, um den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz zu steigern.

Anpassungen für bestehende Gebäude

Für bestehende Gebäude gibt es ebenfalls neue Vorschriften, die Nachrüstungen und spezielle Anforderungen bei Änderungen und Erweiterungen umfassen. Diese Maßnahmen sollen die Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands verbessern.

Anforderungen an Heiz- und Anlagentechnik

Das GEG 2024 legt detaillierte Anforderungen für Heizungsanlagen und andere technische Systeme fest. Dabei geht es um die energetische Qualität, Wartung, Instandhaltung und Betreiberpflichten. Speziell wird der Einsatz von Heizsystemen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden, für Neubauten verpflichtend.

Fördermaßnahmen und Übergangsvorschriften

Es gibt Anpassungen in den Fördermaßnahmen zur erneuerbaren Energie und Energieeffizienz. Zudem sind Übergangsfristen für verschiedene Arten von Heizungsanlagen und Gebäudetypen vorgesehen, um eine reibungslose Umstellung auf die neuen Anforderungen zu ermöglichen.

Fazit

Die Änderungen im GEG 2024 sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Zukunft. Für Immobilienbesitzer und -verwalter bedeutet dies, sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften einzustellen und die Chancen zu nutzen, die sich durch verbesserte Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien ergeben. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen und eine entsprechende Planung sind entscheidend, um den neuen Standards gerecht zu werden und langfristig von den Vorteilen zu profitieren.

Umlage der CO2-Kosten

Neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Dies ist eine bedeutende Änderung, da bis dahin die Mieter die zusätzlichen Kosten alleine tragen mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter bereitgestellt, das den neuen gesetzlichen Regelungen entspricht​ 1​​ 2​.

Hintergrund

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben. Die Mieter mussten diese zusätzlichen Kosten bislang alleine tragen. Mit der neuen Regelung werden die Vermieter nun ebenfalls an den CO2-Kosten beteiligt, wobei der energetische Zustand des Mietshauses berücksichtigt wird ​1​.

Aufteilung der CO2-Kosten

Ein Stufenmodell dient der fairen Kostenteilung: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Wenn die Vermieter in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen investieren, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieter ermitteln die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ​1​.

Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird​1​.

Ausnahmen von der Kostenteilung

Es gibt Ausnahmen von der Kostenteilung. In manchen Fällen hindern Vorgaben – zum Beispiel aufgrund von Denkmalschutz, der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder Milieuschutz – Vermieter daran, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. Ihr Kostenanteil wird dann halbiert oder entfällt ganz​ 1​.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst übergangsweise eine hälftige Teilung des CO2-Preises. Ein Stufenmodell wie bei Wohngebäuden eignet sich derzeit noch nicht, da diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden sind. Die Datenlage reicht aktuell nicht aus für eine einheitliche Regelung. Hier gilt es, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll dann Ende 2025 eingeführt werden​1​.

Berechnung

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

Laut dem neuen Gesetz ermittelt der Vermieter im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach diesem spezifischen Kohlendioxidausstoß​1​.

Die Tabelle in der Anlage des Gesetzes legt das Aufteilungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter fest, das je nach spezifischem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes variiert. Hier ist eine Darstellung der Tabelle:

  • < 12 kg CO2/m²/a: Mieter 100%, Vermieter 0%
  • 12 bis < 17 kg CO2/m²/a: Mieter 90%, Vermieter 10%
  • 17 bis < 22 kg CO2/m²/a: Mieter 80%, Vermieter 20%
  • 22 bis < 27 kg CO2/m²/a: Mieter 70%, Vermieter 30%
  • 27 bis < 32 kg CO2/m²/a: Mieter 60%, Vermieter 40%
  • 32 bis < 37 kg CO2/m²/a: Mieter 50%, Vermieter 50%
  • 37 bis < 42 kg CO2/m²/a: Mieter 40%, Vermieter 60%
  • 42 bis < 47 kg CO2/m²/a: Mieter 30%, Vermieter 70%
  • 47 bis < 52 kg CO2/m²/a: Mieter 20%, Vermieter 80%
  • = 52 kg CO2/m²/a: Mieter 5%, Vermieter 95% ​2​.

Diese Tabelle zeigt, dass bei Gebäuden mit geringerem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Mieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen, während bei Gebäuden mit höherem spezifischen Kohlendioxidausstoß die Vermieter einen größeren Anteil der CO2-Kosten tragen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Erklärung ist und die tatsächliche Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten je nach spezifischen Bedingungen variieren kann. Es wird empfohlen, das vom BMWK bereitgestellte Rechentool oder ähnliche Tools zu verwenden, um eine genaue Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten durchzuführen.