1. Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet die Lieferung von vor Ort erzeugtem Strom, typischerweise durch eine PV-Anlage auf dem Dach des Mietshauses, direkt an die Mieter. Der Strom fließt nicht durch das allgemeine Stromnetz, sondern wird innerhalb des Gebäudes verteilt. Das hat den Vorteil, dass Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuern entfallen, wodurch der Strom günstiger angeboten werden kann als herkömmlicher Netzstrom. Mieterstrom ist eine Win-Win-Situation: Mieter sparen Geld, und der Vermieter kann zusätzliche Einnahmen generieren.

Durch das Mieterstromgesetz (eingeführt 2017) wird der Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gefördert. Dies geschieht über den Mieterstromzuschlag, eine Förderung, die 20 Jahre lang gezahlt wird, solange die Anlage gewisse Anforderungen erfüllt (z.B. auf oder in der Nähe des Gebäudes installiert ist und der Strom direkt vor Ort verbraucht wird).

2. Technische Voraussetzungen für Mieterstrom

Damit ein Mieterstrommodell erfolgreich funktioniert, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die Basis eines jeden Mieterstromprojekts ist eine Photovoltaikanlage. Sie nutzt Sonnenenergie, um Strom zu erzeugen, der direkt an die Mieter weitergeleitet wird. Um die Anlage optimal auszulegen, sollte im Vorfeld eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt werden. Diese Analyse prüft, wie viel Dachfläche für die PV-Anlage zur Verfügung steht und wie viel Strom sie potenziell erzeugen kann. Wichtig ist dabei die Ausrichtung und Neigung des Daches, da dies den Ertrag der Anlage beeinflusst. Bei einem WEG mit 8 Wohneinheiten reicht in der Regel eine Anlage mit einer Leistung von ca. 20 kWp (Kilowatt-Peak), während bei einem Dreifamilienhaus etwa 10 kWp ausreichend sein können.

Speichersysteme

Wenn mehr Strom erzeugt wird, als die Mieter verbrauchen, kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein. Der überschüssige Strom wird in der Batterie gespeichert und steht dann zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint – z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Dadurch wird der Eigenverbrauch maximiert, und weniger Strom muss aus dem öffentlichen Netz zugekauft werden. Batteriespeicher erhöhen zwar die Investitionskosten, können aber langfristig helfen, den Netzstromverbrauch deutlich zu senken und die Stromkosten für die Mieter zu reduzieren.

Zählerinfrastruktur

Für ein Mieterstromprojekt sind spezielle Zähler erforderlich, die sowohl den erzeugten als auch den verbrauchten Strom messen. Jede Wohnung benötigt einen separaten Zähler, um den individuellen Verbrauch der Mieter festzuhalten. Außerdem wird ein sogenannter Zweirichtungszähler installiert, um den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, korrekt zu erfassen. Diese Messinfrastruktur ist entscheidend für die Abrechnung des verbrauchten Stroms.

3. Wirtschaftliche Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

Ein Mieterstromprojekt erfordert zunächst eine Investition, hauptsächlich für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage. Die Investitionskosten hängen von der Größe der Anlage und dem Umfang der benötigten technischen Ausstattung ab:

  • 10 kWp-Anlage (für ein Dreifamilienhaus): ca. 12.000 – 15.000 €
  • 20 kWp-Anlage (für ein WEG mit 8 Einheiten): ca. 25.000 – 30.000 €
  • Zusätzliche Installationskosten: ca. 3.000 – 8.000 € (je nach Größe der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten)

Förderungen und Zuschüsse

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bieten finanzielle Unterstützung für Mieterstromprojekte. Besonders der Mieterstromzuschlag macht das Modell wirtschaftlich attraktiv. Dieser wird für 20 Jahre gezahlt und beträgt für kleinere Anlagen (bis 10 kWp) etwa 2,67 Cent/kWh, für größere Anlagen (bis 40 kWp) etwa 2,48 Cent/kWh.

In Nordrhein-Westfalen können zusätzliche Landesförderungen in Anspruch genommen werden. Das Land NRW unterstützt besonders nachhaltige Energieprojekte durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die über die NRW.BANK angeboten werden.

4. Laufende Kosten und Wartung

Neben den anfänglichen Investitionskosten entstehen bei Mieterstromprojekten auch laufende Kosten, die über die Lebensdauer der Anlage hinweg berücksichtigt werden müssen:

  • Wartungskosten: Photovoltaikanlagen haben relativ geringe Wartungskosten, da sie in der Regel keine beweglichen Teile haben. Die jährlichen Wartungskosten liegen bei etwa 300 bis 500 €, abhängig von der Anlagengröße und der Komplexität des Systems.
  • Betriebskosten: Neben der Wartung entstehen Kosten für den Betrieb der Anlage, z.B. durch Abrechnungssysteme, Versicherung und eventuelle Gebühren für den Batteriespeicher. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 500 – 1.000 € pro Jahr.
  • Versicherung: Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden durch Unwetter oder andere äußere Einflüsse abdeckt. Die Kosten hierfür hängen vom Versicherungsanbieter und der Größe der Anlage ab.

5. Rechtliche Voraussetzungen

Vertragliche Gestaltung

Für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts müssen klare Verträge zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen werden. Diese regeln die Lieferung des Stroms sowie die Abrechnung. Wichtig ist, dass der Strompreis für die Mieter immer unter dem des lokalen Grundversorgers liegt.

Zudem müssen die Mieter die Möglichkeit haben, den Stromanbieter zu wechseln, falls sie dies wünschen. Auch wenn dies selten vorkommt, ist es wichtig, dass diese Flexibilität im Vertrag verankert wird.

Genehmigungen

In der Regel sind für die Installation von Photovoltaikanlagen keine speziellen Genehmigungen erforderlich, solange sie auf Wohngebäuden installiert werden. Es ist jedoch ratsam, vor Beginn des Projekts Rücksprache mit den örtlichen Behörden zu halten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

6. Szenarien für Mieterstromprojekte

Szenario 1: WEG mit 8 Einheiten

In einem Wohngebäude mit 8 Wohneinheiten ist es sinnvoll, eine größere Photovoltaikanlage mit etwa 20 kWp zu installieren. Diese Anlage deckt den Großteil des Strombedarfs der Mieter ab, während überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Da die Mieter direkt vom günstigen Strom profitieren, sind Einsparungen von bis zu 20 % gegenüber herkömmlichem Netzstrom möglich.

  • Kosten: Etwa 25.000 bis 30.000 € für die Installation der Anlage, zuzüglich 5.000 bis 8.000 € für die Installation der Zähler und die Netzanschlüsse.
  • Vorteile: Günstiger Strom für die Mieter, langfristige Einnahmen für den Vermieter durch den Verkauf von überschüssigem Strom.

Szenario 2: Dreifamilienhaus

Bei einem Dreifamilienhaus reicht eine kleinere PV-Anlage mit etwa 10 kWp aus. Auch hier kann ein Batteriespeicher eingesetzt werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit vom Netzstrom zu reduzieren.

  • Kosten: Ca. 12.000 bis 15.000 € für die Anlage, plus 3.000 bis 5.000 € für die Installation.
  • Vorteile: Hohe Eigenverbrauchsquote durch Batteriespeicher, geringere Stromkosten für die Mieter.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom erzeugt?
In Zeiten geringer Sonneneinstrahlung wird der Reststrombedarf aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Das stellt sicher, dass die Mieter jederzeit Zugang zu Strom haben.

Kann ein Mieter den Mieterstromvertrag kündigen?
Ja, jeder Mieter hat das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Der Mieterstromtarif ist jedoch in der Regel günstiger als herkömmliche Stromtarife, sodass dies selten vorkommt.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt über moderne Zähler, die sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung ins Netz erfassen. Der Strompreis wird individuell nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Gibt es steuerliche Vorteile für Vermieter?
Ja, Vermieter können die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms

Mieterstromkonzepte: Ein umfassender Leitfaden zur Umsetzung für Vermieter und Hausverwaltungen

Mieterstrom bietet eine nachhaltige Möglichkeit, Mieter in einem Wohngebäude mit lokal erzeugtem Strom zu versorgen, der häufig durch Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach des Gebäudes gewonnen wird. In diesem Leitfaden erkläre ich ausführlich, wie Vermieter und Hausverwaltungen ein Mieterstromprojekt umsetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie häufig gestellte Fragen direkt beantwortet werden, um Rückfragen zu vermeiden.


1. Einführung: Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom beschreibt die Lieferung von Strom, der direkt im oder nahe dem Gebäude erzeugt wird, ohne das öffentliche Stromnetz zu durchlaufen. Typische Quellen sind Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW). Da der Strom lokal erzeugt und verbraucht wird, entfallen Kosten wie Netzentgelte und Stromsteuern, was zu günstigeren Strompreisen für Mieter führt. Seit dem Mieterstromgesetz von 2017 wird Mieterstrom besonders gefördert, was ihn für Vermieter finanziell attraktiv macht.

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohngebäuden installiert sind und eine Leistung von bis zu 100 kWp haben. Dieser Zuschlag wird 20 Jahre lang ausgezahlt und beträgt zwischen 1,67 Cent und 2,67 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Anlagengröße.


2. Technische Voraussetzungen für Mieterstrom

Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die wichtigste technische Voraussetzung für ein Mieterstromprojekt ist eine ausreichend große Photovoltaikanlage. Die Größe der Anlage muss so bemessen sein, dass sie den Strombedarf der Mieter deckt, wobei überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Vor der Installation ist eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen, bei der Faktoren wie Dachfläche, Sonneneinstrahlung und Strombedarf der Mieter berücksichtigt werden.

Beispiel:
Ein WEG mit 8 Einheiten benötigt eine Anlage mit einer Leistung von etwa 20 kWp. Diese kann genug Strom erzeugen, um einen Großteil des Bedarfs der Mieter zu decken.

Speichersysteme

Um den Eigenverbrauch zu maximieren, kann ein Batteriespeicher installiert werden. Der Speicher ermöglicht es, überschüssigen Strom zu speichern und später zu verwenden, z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Dies reduziert die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz und senkt die Stromkosten für die Mieter weiter.

Zählerinfrastruktur

Jede Wohneinheit benötigt einen separaten Zähler, um den individuellen Verbrauch zu messen. Zusätzlich ist ein Zweirichtungszähler erforderlich, der den eingespeisten und verbrauchten Strom erfasst. Diese Zähler sind notwendig, um den Mieterstrom korrekt abzurechnen und den Verbrauch transparent darzustellen.


3. Wirtschaftliche Voraussetzungen und Förderungen

Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage variieren je nach Größe der Anlage und der technischen Ausstattung. Ein grober Überblick über die Kosten:

  • 10 kWp-Anlage (für ein Dreifamilienhaus): 12.000 – 15.000 €
  • 20 kWp-Anlage (für ein WEG mit 8 Einheiten): 25.000 – 30.000 €
  • Zusätzliche Installationskosten: 3.000 – 8.000 € (für Netzanschluss, Zählerinstallation, etc.)

Neben den reinen Anschaffungskosten fallen auch laufende Kosten an, z.B. für Wartung, Betrieb und Versicherungen. Diese laufenden Kosten belaufen sich auf etwa 500 – 1.000 € pro Jahr und decken regelmäßige Wartung, Abrechnungssysteme und eventuelle Reparaturen.

Förderungen und Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine zentrale Förderung für Mieterstromprojekte. Vermieter erhalten diesen Zuschlag für den Strom, der an die Mieter geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Anlage ab:

  • Bis 10 kWp: 2,67 Cent/kWh
  • Bis 40 kWp: 2,48 Cent/kWh

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Förderprogramme, z.B. über die NRW.BANK, die zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen und Mieterstromprojekte anbieten.


4. Szenarien für Mieterstromprojekte

Szenario 1: WEG mit 8 Einheiten

In einem Wohngebäude mit 8 Einheiten ist es sinnvoll, eine PV-Anlage mit etwa 20 kWp zu installieren. Diese Anlage kann einen Großteil des Strombedarfs der Mieter decken. Bei überschüssiger Produktion wird der Strom ins Netz eingespeist und vergütet.

  • Kosten: Etwa 25.000 bis 30.000 € für die Anlage und zusätzliche 5.000 bis 8.000 € für Installation und Netzanschluss.
  • Vorteile: Günstiger Strom für die Mieter, langfristige Einnahmen für den Vermieter durch Einspeisevergütungen.

Szenario 2: Dreifamilienhaus

Bei einem kleineren Projekt wie einem Dreifamilienhaus reicht eine PV-Anlage mit 10 kWp aus. Hier könnte zusätzlich ein Batteriespeicher installiert werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren.

  • Kosten: Etwa 12.000 bis 15.000 € für die Anlage, plus 3.000 bis 5.000 € für die Installation.
  • Vorteile: Hoher Eigenverbrauch, niedrigere Stromkosten für die Mieter.

5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom produziert?
Falls die PV-Anlage nicht genug Strom produziert (z.B. bei schlechtem Wetter), wird der Reststrombedarf automatisch aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Die Mieter erhalten dadurch jederzeit eine stabile Stromversorgung.

Kann ein Mieter den Mieterstromvertrag kündigen?
Ja, Mieter haben das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen und zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln. Mieterstrom ist jedoch in der Regel günstiger als Netzstrom, sodass dies selten vorkommt.

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?
Für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage sind keine speziellen Genehmigungen notwendig, solange die Anlage auf einem Wohngebäude installiert wird. Die Anlage muss jedoch bei der Bundesnetzagentur registriert werden, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten.

Wie erfolgt die Abrechnung des Stroms?
Die Abrechnung erfolgt individuell für jede Wohnung anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs. Moderne Zählsysteme erfassen den verbrauchten und den ins Netz eingespeisten Strom, und die Kosten werden entweder monatlich oder jährlich abgerechnet.


6. Rechtliche und organisatorische Tipps

Für Vermieter und Hausverwaltungen, die ein Mieterstromprojekt umsetzen wollen, gibt es verschiedene organisatorische und rechtliche Punkte zu beachten:

  • Verträge: Vermieter sollten individuelle Stromlieferverträge mit den Mietern abschließen, in denen die Preise und Bedingungen klar geregelt sind.
  • Verwaltung: Die Abrechnung des Stroms kann entweder durch die Hausverwaltung oder einen externen Dienstleister übernommen werden. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anbieter für die Verwaltung der Mieterstromanlage zu engagieren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
  • Genehmigungen: Für PV-Anlagen auf Wohngebäuden sind in der Regel keine speziellen Genehmigungen notwendig, jedoch ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

7. Checkliste für Vermieter: So setzen Sie Mieterstrom um

  1. Prüfung der Dachfläche: Ist genug Platz für eine PV-Anlage vorhanden?
  2. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Lohnen sich die Investitionen in eine Mieterstromanlage?
  3. Fördermöglichkeiten: Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
  4. Vertragsgestaltung: Sind alle rechtlichen und vertraglichen Punkte mit den Mietern geklärt?
  5. Zählerinfrastruktur: Sind alle notwendigen Zähler für die Abrechnung des Stroms vorhanden?
  6. Abrechnungssystem: Wie wird der verbrauchte und eingespeiste Strom korrekt abgerechnet?

Fazit

Mieterstromprojekte sind eine hervorragende Möglichkeit für Vermieter, umweltfreundlichen Strom zu liefern und gleichzeitig die Mieter an den Einsparungen teilhaben zu lassen. Durch gute Planung, die Nutzung von Förderungen und die richtige technische Ausstattung lassen sich die Investitions- und Betriebskosten überschaubar halten. Vermieter profitieren von zusätzlichen Einnahmen durch den Verkauf von Strom, und die Mieter von niedrigeren Strompreisen.

Insbesondere in Regionen wie NRW ist Mieterstrom aufgrund der vorhandenen Fördermöglichkeiten und der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Energielösungen eine lohnende Option.

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